Eltern nach der Geburt eines Kindes mit einer angeborenen Erkrankung oder Entwicklungsstörung
Wenn der/die Ratsuchende selbst oder dessen Partner eine erblich bedingte Erkrankung hat
Wenn in der weiteren Verwandtschaft Erbkrankheiten aufgetreten sind
Blutsverwandtschaft der Ratsuchenden vorliegt
Fertilitätsstörungen vorliegen
ungeklärte Fehlgeburten/Totgeburten/vorgeburtlich diagnostizierte Auffälligkeiten aufgetreten sind
vor oder während einer Schwangerschaft Röntgenuntersuchungen, therapeutische Bestrahlungen oder die Einnahme mutagen oder teratogen wirksamer Medikamente erfolgt sind
sowie allen Frauen, die zum Zeitpunkt der Geburt 35 Jahre und älter sind und bei denen Kinderwunsch oder eine Schwangerschaft besteht
Auffälligkeiten im Ersttrimester-Test oder Ultraschall
bevorstehender In-vitro-Fertilisierung
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